Behinderungsmissbrauch Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Behinderungsmissbrauch für Deutschland.
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Alates 2 eurost kindlustatud Behinderungsmissbrauch, auch bekannt als Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, ist ein Begriff, der im Bereich des Kartellrechts verwendet wird, um eine wettbewerbswidrige Praxis zu beschreiben, bei der ein dominantes Unternehmen seine starke Position ausnutzt, um den Wettbewerb zu behindern oder zu verhindern. Bei Behinderungsmissbrauch geht es um die missbräuchliche Nutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen, um den freien Wettbewerb zu beeinträchtigen.
Dies kann durch verschiedene Praktiken geschehen, wie zum Beispiel durch diskriminierende Preise, den Ausschluss von Wettbewerbern, den Erlass unvernünftiger Bedingungen für den Zugang zu bestimmten Märkten oder den Missbrauch von geistigem Eigentum. Ein klassisches Beispiel für Behinderungsmissbrauch in der Finanzbranche ist die Nutzung einer dominanten Position durch eine Bank, um den Zugang zu bestimmten Finanzprodukten zu erschweren oder zu verhindern. Dies könnte beispielsweise geschehen, indem hohe Gebühren für den Zugang zu einer Handelsplattform erhoben werden oder indem dem Wettbewerb der Zugang zu wichtigen Informationen verwehrt wird. Im Kontext der Kapitalmärkte kann Behinderungsmissbrauch auch im Zusammenhang mit der Manipulation von Marktindizes auftreten. Ein Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung könnte beispielsweise versuchen, den Index so zu beeinflussen, dass es einen unfairen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern erhält. Behinderungsmissbrauch wird in den meisten Ländern als wettbewerbswidrig angesehen und kann rechtliche Konsequenzen haben. Die Wettbewerbsbehörden haben die Aufgabe, solche Fälle zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den fairen Wettbewerb wiederherzustellen. Insgesamt ist Behinderungsmissbrauch ein Begriff, der die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beschreibt und darauf abzielt, den fairen Wettbewerb in den Kapitalmärkten aufrechtzuerhalten und die Interessen der Verbraucher zu schützen.monopolistische Preisbildung
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