Geschäftsführung ohne Auftrag Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Geschäftsführung ohne Auftrag für Deutschland.

Geschäftsführung ohne Auftrag Definition

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Geschäftsführung ohne Auftrag

Geschäftsführung ohne Auftrag ist ein deutscher Rechtsbegriff, der sich auf die unentgeltliche und selbstständige Wahrnehmung fremder Geschäfte bezieht.

Im Allgemeinen bedeutet Geschäftsführung die Übernahme und Ausführung von Handlungen zur Förderung fremder Interessen. Jedoch erfordert die Geschäftsführung ohne Auftrag keinen ausdrücklichen oder stillschweigenden Auftrag des Geschäftsherrn. Bei der Geschäftsführung ohne Auftrag handelt es sich um eine Rechtsfigur, die auf den Grundsätzen der Geschäftsführung beruht. Gemäß § 677 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Geschäftsführung ohne Auftrag definiert als die "Vornahme eines Geschäfts ohne Auftrag" durch eine Person, die nicht als Vertreter eines anderen tätig ist. Obwohl keine ausdrückliche Zustimmung des Geschäftsherrn vorliegt, handelt die Person in dessen Interesse. Ein typisches Beispiel für Geschäftsführung ohne Auftrag ist, wenn eine Person in einer Notsituation handelt, um das Eigentum oder die Interessen einer anderen Person zu schützen. Angenommen, eine Person beobachtet, wie das Auto ihres Nachbarn in Brand gerät. Um weiteren Schaden zu verhindern, ruft die Person die Feuerwehr und organisiert einen Abschleppdienst, ohne vorher den Nachbarn um Erlaubnis zu fragen. Die juristischen Voraussetzungen für die Anwendung der Geschäftsführung ohne Auftrag sind wie folgt: Die Handlung muss im Interesse des Geschäftsherrn erfolgen, ohne dass eine rechtliche Pflicht dazu besteht. Darüber hinaus muss die Geschäftsführung ohne Auftrag unentgeltlich sein, was bedeutet, dass die handelnde Person keine Vergütung oder Entschädigung für ihre Tätigkeit verlangen kann. Schließlich darf die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht rechtswidrig sein.
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