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Deviation Clause (D/C) Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Deviation Clause (D/C) für Deutschland.

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Deviation Clause (D/C)

Deviation Clause (D/C) - Definition: Die Abweichungsklausel (D/C) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Emittenten von Anleihen und den Anleihegläubigern. Die Abweichungsklausel (D/C) ermöglicht es dem Emittenten, Änderungen an den Konditionen der Anleihe vorzunehmen, die von den ursprünglichen Vereinbarungen abweichen können.

Diese Klausel dient dazu, dem Emittenten Flexibilität zu geben und ihn vor unvorhersehbaren Schwierigkeiten zu schützen, die seine Fähigkeit zur Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtungen beeinträchtigen könnten. Eine Abweichungsklausel kann verschiedene Aspekte der Anleihe betreffen, wie zum Beispiel Zinssätze, Fälligkeitsdaten, Tilgungsmodalitäten oder Sicherheiten. Diese Änderungen können entweder einseitig von Seiten des Emittenten oder mit Zustimmung der Anleihegläubiger vorgenommen werden, je nach den Bedingungen der Vereinbarung. Die D/C-Klausel bietet dem Emittenten eine gewisse Flexibilität, um den Anleihebedingungen gerecht zu werden, insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen oder wirtschaftlichen Schwankungen, die die finanzielle Stabilität des Emittenten beeinflussen könnten. Die Anleihegläubiger erhalten im Gegenzug bestimmte Schutzmechanismen, indem sie über die geplanten Änderungen informiert werden und gegebenenfalls ihr Einverständnis geben können. Es ist wichtig anzumerken, dass die Verwendung einer Abweichungsklausel nicht unbedingt auf finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten hinweist, sondern auch als vorbeugende Maßnahme verwendet werden kann, um Flexibilität in Zeiten der Unsicherheit zu gewährleisten und die Bonität des Emittenten zu schützen. Die Abweichungsklausel (D/C) ist ein wichtiges Instrument für Emittenten von Anleihen und bietet ihnen die Möglichkeit, Änderungen an den Bedingungen der Anleihe vorzunehmen, um sich an veränderte Umstände anzupassen. Gleichzeitig erhalten die Anleihegläubiger einen gewissen Schutz und werden über geplante Änderungen informiert, um ihre Interessen zu wahren. Dies trägt zur Stärkung der Transparenz im Kapitalmarkt und zum Aufbau von Vertrauen zwischen Emittenten und Anleihegläubigern bei.
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