objektive Unmöglichkeit Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff objektive Unmöglichkeit für Deutschland.

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Objektive Unmöglichkeit ist ein rechtlicher Begriff, der im Zusammenhang mit Verträgen und vertraglichen Verpflichtungen steht.
Er bezieht sich auf eine Situation, in der die Erfüllung einer Verpflichtung von vornherein unmöglich ist, unabhängig von den Bemühungen der beteiligten Parteien. Diese Unmöglichkeit kann auf verschiedene Umstände zurückzuführen sein, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, politischen Unruhen, behördlichen Verboten oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen. Im deutschen Rechtssystem wird die objektive Unmöglichkeit als Tatbestandsvoraussetzung für die Befreiung von der Vertragspflicht betrachtet. Wenn eine Partei nachweisen kann, dass die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung objektiv unmöglich ist, wird sie von ihrer Pflicht befreit und kann nicht für die Nichterfüllung des Vertrags haftbar gemacht werden. Die objektive Unmöglichkeit unterscheidet sich von der subjektiven Unmöglichkeit, bei der eine Vertragspartei nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aufgrund persönlicher Umstände oder Fähigkeiten zu erfüllen. Im Falle der objektiven Unmöglichkeit ist die Nichterfüllung auf externe, außerhalb der Kontrolle der Parteien liegende Faktoren zurückzuführen. Die objektive Unmöglichkeit führt zur Auflösung des Vertrags, ohne dass Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können. Es ist wichtig anzumerken, dass die betroffene Partei in der Regel die Beweislast dafür trägt, dass die objektive Unmöglichkeit vorliegt und dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Leistung zu erbringen. Im Kontext der Kapitalmärkte kann die objektive Unmöglichkeit beispielsweise auftreten, wenn ein Unternehmen aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses nicht in der Lage ist, eine Anleihe oder einen Kredit gemäß den vereinbarten Bedingungen zurückzuzahlen. In solchen Fällen könnten die Gläubiger von ihrer Forderung absehen oder alternative Lösungen suchen, um den Verlust zu minimieren. Insgesamt stellt die objektive Unmöglichkeit einen wichtigen rechtlichen Begriff dar, der die Auswirkungen unvorhergesehener Ereignisse auf vertragliche Verpflichtungen erklärt. Es ist entscheidend, die Unterschiede zur subjektiven Unmöglichkeit zu verstehen und die Beweislast im Falle der objektiven Unmöglichkeit zu berücksichtigen, um angemessene rechtliche Schritte einzuleiten. Dies gilt insbesondere für Investoren und Unternehmen, die in den Kapitalmärkten tätig sind, da sie möglicherweise mit Verträgen und Verpflichtungen konfrontiert werden, die unter bestimmten Umständen objektiv unmöglich zu erfüllen sind.Kammer für Wirtschaftsprüfersachen
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