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Versicherungsombudsmann Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Versicherungsombudsmann für Deutschland.

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Versicherungsombudsmann

Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die Beschwerden von Kunden im Zusammenhang mit Versicherungen bearbeitet.

Seine Aufgabe ist es, zwischen den Beschwerdeführern und den Versicherungsunternehmen zu vermitteln und eine faire Lösung zu finden. Die Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns sind kostenlos und für beide Seiten unverbindlich. Der Versicherungsombudsmann wird von der Versicherungswirtschaft finanziert und ist somit eine Einrichtung der Selbstregulierung der Branche. Er nimmt Beschwerden entgegen, die sich auf Versicherungsverträge, Versicherungsvermittlungen oder den Kundenservice der Versicherungsunternehmen beziehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Beschwerdeführer schon den Rechtsweg beschritten hat oder nicht. Der Versicherungsombudsmann arbeitet unabhängig und neutral. Ihm stehen zahlreiche erfahrene Juristen zur Seite, die die Beschwerden prüfen und ein faires und angemessenes Ergebnis erzielen sollen. Wenn der Versicherungsombudsmann eine Beschwerde entgegennimmt, informiert er zunächst das betroffene Versicherungsunternehmen und fordert es auf, Stellung zu nehmen. Anschließend versucht er, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht gelingt, kann er eine Empfehlung aussprechen, die für das Versicherungsunternehmen jedoch nicht bindend ist. Der Versicherungsombudsmann ist eine sinnvolle Ergänzung zum Rechtsweg. Er bietet den Kunden eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, ihre Beschwerden im Zusammenhang mit Versicherungen zu klären. Dabei arbeitet er transparent und legt jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Wer sich mit einer Beschwerde an den Versicherungsombudsmann wendet, kann sicher sein, dass sein Anliegen sorgfältig und fair geprüft wird.
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