Bürgschaft Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Bürgschaft für Deutschland.
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Subskrypcja za 2 € / miesiąc Eine Bürgschaft ist eine Art von Garantie für die Erfüllung einer Verbindlichkeit, die von einem Dritten geleistet wird.
Diese Dritte Partei wird als Bürge bezeichnet und haftet für die Schulden des Schuldners, falls dieser nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. In der Regel wird eine Bürgschaft von Banken oder anderen Finanzinstitutionen ausgestellt, um das Risiko zu minimieren, das sie eingehen, wenn sie Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen eingehen. Grundsätzlich kann eine Bürgschaft in drei verschiedene Kategorien eingeteilt werden: die selbstschuldnerische Bürgschaft, die Ausfallbürgschaft und die Abstraktionsbürgschaft. Selbstschuldnerische Bürgschaften sind die häufigsten und beziehen sich darauf, dass der Bürge im Falle eines Ausfalls des Schuldners selbst haftbar gemacht werden kann. Ausfallbürgschaften, andererseits, bedeuten, dass der Bürge hauptsächlich im Falle eines Ausfalls des Schuldners haftet. In diesem Fall muss der Gläubiger zuerst den Schuldner verklagen, bevor er den Bürgen verklagen kann. Bei der Abstraktionsbürgschaft ist der Bürge lediglich für die Erfüllung der Verpflichtungen verantwortlich, die in der Bürgschaftserklärung festgelegt sind. Der Bürgschaftsvertrag muss dabei klare und eindeutige Regelungen enthalten, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden. Bürgschaften können für verschiedene Arten von Verpflichtungen ausgestellt werden, einschließlich Kredite, Aufträge, Mietverträge und Gerichtsverfahren. In der Regel wird der Bürgschaftsbetrag als Prozentsatz der Gesamtverbindlichkeit festgelegt, und der Bürge muss in der Lage sein, diesen Betrag im Falle eines Ausfalls des Schuldners zu decken. Insgesamt ist eine Bürgschaft eine wichtige Möglichkeit für Gläubiger, ihr Risiko bei der Vergabe von Krediten und anderen Verbindlichkeiten zu minimieren. Es ist jedoch wichtig, dass der Bürgschaftsvertrag sorgfältig geprüft wird, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten klare Erwartungen haben und dass der Vertrag im Falle eines Ausfalls des Schuldners durchgesetzt werden kann.Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH)
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