ges. gesch. Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff ges. gesch. für Deutschland.
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2 eurótól biztosítható "Ges.
gesch." steht für "Gesetzlich geschützt" und ist eine Abkürzung, die in Deutschland häufig in geschäftlichen Dokumenten und Firmenlogos verwendet wird. Sie dient der Kennzeichnung von geschützten Marken oder Produkten gemäß dem deutschen Markenrecht. Die Abkürzung "ges. gesch." wird meistens in Verbindung mit einem Markenzeichen oder einem Logo verwendet, um den rechtlichen Schutz des betreffenden Elements zu verdeutlichen. Dies bedeutet, dass das betreffende Markenzeichen oder Logo nach deutschem Markenrecht registriert ist und vor einer unbefugten Nutzung geschützt wird. Durch den Zusatz "ges. gesch." wird signalisiert, dass das betreffende Markenzeichen oder Logo nicht frei verwendet werden kann. Stattdessen darf es nur vom Eigentümer der Marke oder mit dessen Zustimmung verwendet werden. Dies schützt die Interessen des Markeninhabers und verhindert, dass andere Unternehmen oder Einzelpersonen von dem guten Ruf oder der Bekanntheit der Marke profitieren. Die Verwendung der Abkürzung "ges. gesch." ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Verwechslungen oder Missverständnisse zu vermeiden. Durch die korrekte Nutzung der Abkürzung werden Informationen über den rechtlichen Status der Marke unmissverständlich vermittelt. Es ist wichtig zu beachten, dass der rechtliche Schutz gemäß dem deutschen Markenrecht spezifisch für Deutschland gilt. Für einen umfassenden internationalen Schutz muss eine Marke zusätzlich auf europäischer oder internationaler Ebene registriert werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abkürzung "ges. gesch." in Deutschland verwendet wird, um geschützte Marken oder Logos zu kennzeichnen. Sie signalisiert den rechtlichen Schutz nach dem deutschen Markenrecht und dient dazu, die Rechte des Markeninhabers zu wahren. Durch die Einhaltung dieser Kennzeichnungsvorschrift kann Missverständnissen vorgebeugt und die Integrität des Markenrechts gewahrt werden.Reinvestitionsrücklage
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