Parallelimport Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Parallelimport für Deutschland.

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Parallelimport

Der Begriff "Parallelimport" bezieht sich auf den Handel mit Waren, insbesondere in Bezug auf den internationalen Handel und die Kapitalmärkte.

Beim Parallelimport werden Produkte, die bereits auf dem Markt eines Landes vertrieben werden, von einem Dritten in ein anderes Land importiert und dort verkauft. Der Begriff "Parallelimport" wird hauptsächlich im Zusammenhang mit rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten verwendet, die mit dem Vertrieb und dem Schutz von geistigem Eigentum verbunden sind. Beim Parallelimport handelt es sich um einen legalen Handelsvorgang, der von den globalen Handelsabkommen gedeckt ist, darunter das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und die Welthandelsorganisation (WTO). Parallelimporte kommen in verschiedenen Industrien vor, wie zum Beispiel der Pharmazie, Elektronik, Bekleidung und Automobilbranche. Der Parallelimport bietet mehrere Vorteile für die Verbraucher und den Wettbewerb auf dem Markt. Er ermöglicht den Zugang zu Produkten von renommierten Herstellern zu möglicherweise niedrigeren Preisen. Durch den Wettbewerb zwischen verschiedenen Vertriebskanälen können die Preise auf dem Markt sinken. Dies führt zu einer größeren Auswahl für die Verbraucher und erhöht den Druck auf die Hersteller, ihre Produkte wettbewerbsfähiger zu gestalten. Es gibt jedoch auch Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Parallelimport. Hersteller können unter Umständen den Vertrieb ihrer Produkte durch geografische Einschränkungen kontrollieren, um eine einheitliche Preisgestaltung sicherzustellen oder um die Markentreue ihrer Kunden zu fördern. Parallelimporte können diese Preis- und Distributionsstrategien beeinträchtigen und zu Unstimmigkeiten zwischen den Marktteilnehmern führen. Parallelimporte sind oft Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und rechtlicher Regulierung. Die Inhaber der Vertriebsrechte und Markeninhaber können versuchen, den Parallelimporteuren den Verkauf ihrer Produkte zu untersagen, indem sie geografische Einschränkungen, wie z. B. Zollbeschränkungen, durchsetzen oder den Schutz ihres geistigen Eigentums verstärken. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage in Bezug auf Parallelimporte in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein kann. Insgesamt ist der Parallelimport ein wichtiger Aspekt des internationalen Handels und kann erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb, die Verbraucher und die Hersteller haben. Eine fundierte Kenntnis der rechtlichen und wirtschaftlichen Implikationen des Parallelimports ist daher für Investoren, insbesondere in den Bereichen Kapitalmarkt und internationale Handelsgeschäfte, von großer Bedeutung.
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