Rechtsschutzversicherung Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Rechtsschutzversicherung für Deutschland.

Rechtsschutzversicherung Definition

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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung ist eine Art von Versicherung, die den Versicherungsnehmer gegen rechtliche Konflikte und entstehende Kosten absichert.

Im Falle eines Rechtsstreits oder sonstiger rechtlicher Auseinandersetzungen deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere damit verbundene Aufwendungen ab. Die Versicherung kann von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen abgeschlossen werden. Die Rechtsschutzversicherung kann die vier Hauptbereiche des Rechtsschutzes abdecken: Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Privatrecht. Darüber hinaus gibt es auch spezifische Versicherungen für andere Bereiche wie Steuerrecht, Strafrecht und medizinisches Recht. Die Art der Abdeckung und der Leistungen kann je nach Versicherung und Vertrag variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherung nicht für alle rechtlichen Streitigkeiten gilt. Zum Beispiel werden keine Kosten für Verfahren abgedeckt, die vor dem Versicherungsabschluss begonnen haben oder für Verfahren, die auf Eigenverschulden oder kriminellen Handlungen beruhen. Auch wenn der Versicherungsnehmer einen Rechtsstreit absichtlich herbeiführt, um eine Entschädigung oder eine bestimmte Situation zu erzwingen, kann die Versicherung die Leistungen verweigern. Rechtsschutzversicherungen sind eine wichtige Ergänzung zur allgemeinen Versicherungspolitik, um gegen finanzielle Risiken abgesichert zu sein. Sie bieten auch eine gewisse Beruhigung und Sicherheit, dass juristische Auseinandersetzungen ohne finanzielle Belastung bewältigt werden können.
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