Europäischer Wirtschaftsraum Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Europäischer Wirtschaftsraum für Deutschland.

Europäischer Wirtschaftsraum Definition

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Europäischer Wirtschaftsraum

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union (EU) und drei ihrer Mitgliedstaaten – Island, Norwegen und Liechtenstein –, die in Kraft getreten ist, um den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr innerhalb des Binnenmarktes zu ermöglichen.

Der EWR erweitert den Geltungsbereich des EU-Rechts auf diese drei Mitgliedstaaten und schafft ein einheitliches Regelwerk für den Handel und die Investitionstätigkeit. Der EWR wurde 1992 geschaffen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten des Europäischen Freihandelsverbandes von den Vorteilen des EU-Binnenmarktes profitieren können, ohne EU-Mitglieder werden zu müssen. Durch den EWR können Unternehmen aus Island, Norwegen und Liechtenstein in den EU-Markt expandieren und haben Zugang zu den gleichen Rechten und Pflichten wie Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten. Im Bereich des Kapitalmarktes unterstützt der EWR den grenzüberschreitenden Handel mit Wertpapieren und erleichtert Investitionen zwischen den EWR-Mitgliedstaaten. Unternehmen aus dem EWR können beispielsweise ihre Aktien an der Börse eines anderen EWR-Mitgliedstaates notieren lassen und somit ein breiteres Anlegerpublikum erreichen. Darüber hinaus sorgt der EWR für gleiche Bedingungen bei der Aufsicht und Regulierung von Finanzdienstleistungen innerhalb des Wirtschaftsraums. Die Schaffung eines einheitlichen Regelwerks im EWR bietet sowohl Investoren als auch Unternehmen Rechtssicherheit und Transparenz und fördert den Wettbewerb auf europäischer Ebene. Durch die Nutzung der Vorteile des EWR haben Investoren Zugang zu einem größeren Pool an Investitionsmöglichkeiten und können von der Diversifizierung und dem Potenzial für höhere Renditen profitieren. Insgesamt ist der Europäische Wirtschaftsraum ein wichtiges Instrument, um den freien Handel und Investitionen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Mitgliedstaaten zu fördern. Durch die Erweiterung des EU-Rechts auf Island, Norwegen und Liechtenstein schafft der EWR ein umfassendes regulatorisches Rahmenwerk, das den Kapitalmarkt stärkt und die wirtschaftliche Zusammenarbeit erleichtert.
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