Kassenzahnärztliche Vereinigung Definition
Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Kassenzahnärztliche Vereinigung für Deutschland.
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2 यूरो में सुरक्षित करें Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist eine Organisation, die in Deutschland für die vertragliche Organisation und Abrechnung zahnärztlicher Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig ist.
Sie bildet eine Schnittstelle zwischen den Zahnärzten und den Krankenkassen, um eine reibungslose Abwicklung der Behandlungen und Vergütungen zu gewährleisten. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) ist eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Interessen der Zahnärzte gegenüber den Krankenkassen. Sie ist in verschiedene regionale Körperschaften unterteilt, welche die Aufgaben auf Länderebene wahrnehmen. Die KZV agiert dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ist für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen zuständig. Als zentrale Aufgaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung können die Vertragsverhandlungen, Verwaltung der Abrechnungen, Gebührenordnung und Honorarerhebung, Qualitätsmanagement sowie Unterstützung der Zahnärzte bei Abrechnungsfragen genannt werden. Zusätzlich übernimmt sie die Organisation von Fort- und Weiterbildungen für Zahnärzte und deren Mitarbeiter. Die KZV spielt somit eine wesentliche Rolle in der Sicherstellung einer bedarfsgerechten zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland. Sie sorgt für eine geregelte Vergütung der erbrachten Leistungen und unterstützt die Zahnärzte bei der Erfüllung ihrer administrativen Aufgaben. Durch die Vereinheitlichung von Abrechnungen und Qualitätsstandards trägt die Kassenzahnärztliche Vereinigung zur Transparenz und Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Versorgung bei. Auf Eulerpool.com finden Investoren im Bereich Kapitalmärkte umfangreiche Informationen zu unterschiedlichen Finanzthemen, darunter auch Glossare für spezifische Fachbegriffe. Der Glossarbeitrag zur Kassenzahnärztlichen Vereinigung bietet Investoren eine umfassende Definition und Erläuterung dieses Fachbegriffs, um ein besseres Verständnis für die regulatorischen und vertraglichen Aspekte der deutschen Zahnmedizin zu ermöglichen.Überwachungsrecht
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