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Abgeltungssteuer Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Abgeltungssteuer für Deutschland.

Abgeltungssteuer Definition

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Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer, die auf Kapitalerträge in Deutschland erhoben wird.

Sie deckt eine Vielzahl von Einkunftsarten ab, wie zum Beispiel Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne, die sowohl von natürlichen Personen als auch von Unternehmen erzielt werden können. Die Abgeltungssteuer wird in Höhe von 25% auf alle Kapitalerträge erhoben und gilt seit 2009. Eine wichtige Ausnahme von der Abgeltungssteuer sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die für mehr als ein Jahr gehalten wurden, da sie als spekulationsfrei gelten und unter die sogenannten "Alt"-Regeln fallen. Bei einem Verkaufsgewinn im Aktienbereich, die innerhalb eines Jahres verkauft werden, wird jedoch die volle Abgeltungssteuer fällig. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, was bedeutet, dass sie direkt von den Kapitalerträgen abgezogen wird. Die Abgeltungssteuer wird vom Kreditinstitut oder Broker, welcher Kunden dabei hilft, Aktien zu kaufen und verkaufen, einbehalten und dann an das deutsche Finanzamt überwiesen. Insgesamt hat die Einführung der Abgeltungssteuer den deutschen Kapitalmarkt vereinfacht, da nun einheitliche Regelungen für die Besteuerung von Kapitalerträgen gelten. Es liegt auch in der Verantwortung der Steuerzahler, ihre Kapitalerträge ordnungsgemäß zu deklarieren, um mögliche Strafen im Falle von Fehlern oder Verstößen gegen die Steuergesetze zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung und Einhaltung der Regelungen kann dazu beitragen, dass Anleger langfristig erfolgreicher agieren.
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