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Economics

Ermittlungsverfahren gegen mehrere Gasversorger eingeleitet

Das Bundeskartellamt hat mehrere Verfahren eingeleitet um zu prüfen, ob um öffentliche Gelder unrechtmäßig ausgezahlt wurden

Von Eulerpool News

„Licht ins Dunkel zu bringen“ - so will das Bundeskartellamt den Verdacht aufräumen, dass einige Gasversorger ihre Preise in unverhältnismäßigem Maße erhöht haben, um über die Energiepreisbremse öffentliche Gelder zu erhalten. Eine zweistellige Zahl von Energieversorgern sind betroffen und noch weitere Verfahren in den Bereichen Fernwärme und Strom stünden bevor, so der Kartellamtschef Andreas Mundt.

Verbraucherschützer hatten bereits vor der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse vor unverhältnismäßigen Preissteigerungen gewarnt. Diese waren auch in der Breite zu beobachten, wie Experten bestätigten. Grundsätzlich ist die Preissteigerung nachvollziehbar, denn der Gaspreis an der niederländischen TTF-Börse hatte zwischenzeitlich eine Megawattstunde (MWh) auf rund 400 Euro verteuert. Im Vergleich zu den Jahren davor, als eine MWh Gas zwischen 15 und 25 Euro kostete, ist dies eine enorme Steigerung. Auch beim Strom sehen die Preissteigerungen ähnlich aus.

Kerstin Andreae, Vorsitzende des Bundesverbandes für Energie- und Wasserwirtschaft, betont jedoch, dass die Preiserhöhungen nicht unbedingt ein Hinweis auf Missbrauch sein müssten. Die steigenden Beschaffungskosten würden sich auf Dauer erst bei den Endkundenpreisen bemerkbar machen. Dennoch begrüßt sie die Untersuchung des Kartellamts, denn es dürfe nicht sein, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen.

Um die Verstöße zu beweisen, hat das Bundeskartellamt eigens eine Abteilung ins Leben gerufen, die sämtliche Antrags- und Meldedaten in mehreren Tausend Anträgen analysiert. Hierbei werden Preisstellungen, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen auf Auffälligkeiten überprüft. Sollten Verstöße festgestellt werden, müssen die Versorger die unrechtmäßig erlangten Ausgleichszahlungen an den Bund oder die Stromübertragungsnetzbetreiber zurückzahlen und auch Geldstrafen können verhängt werden.

Die Energiepreisbremse, die im März 2023 in Kraft getreten ist, soll Verbraucher entlasten, indem sie den Preis pro Kilowattstunde für Strom bei 40 Cent und für Gas bei zwölf Cent deckelt. Den Rest erstattet der Staat dem Energieversorger. Hier sehen Verbraucherschützer die Gefahr von Mitnahmeeffekten, die durch nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen entstehen können. Um diese zu überprüfen, ist es Aufgabe der Kartellämter.

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