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Diesel-Kläger gewinnen erstmals Klage gegen Mercedes-Benz

Verbraucheranwälte gehen davon aus, dass sich die Erfolgsaussichten für betroffene Diesel-Fahrer vor deutschen Richtern deutlich verbessert hat

Von Eulerpool News

Nun hat der EuGH erstmals entschieden, dass Autobauer, die eine unzulässige Abschalteinrichtung verbauen, grundsätzlich auch Schadenersatz zahlen müssen.

Es ist ein Statement, dem sich auch Mercedes-Benz nicht entziehen kann. Der Europäische Gerichtshof hat dem Autobauer eine schwere Niederlage zugefügt.

Verbraucheranwälte gehen davon aus, dass sich die Erfolgsaussichten für betroffene Diesel-Fahrer vor deutschen Richtern jetzt deutlich verbessert haben. Durch die heutige Entscheidung wird die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen des Abgasskandals so einfach wie nie zuvor“, erklärt Claus Goldenstein, der einige tausend Kläger vertritt.

Hintergrund des Verfahrens war eine Schadenersatzklage aus Deutschland gegen Mercedes-Benz wegen eines sogenannten Thermofensters. Dieses ist Teil der Motorensteuerung, die bei kühleren Temperaturen die Abgasreinigung drosselt.

„Thermofenster waren nicht unbedingt notwendig, sondern wohl nur die schnellste und günstigste Alternative in der Entwicklung“, sagt Thorsten Krause von der Kanzlei KAP, die etliche Diesel-Kläger vertritt. „Alle temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen, die bei normalen Betriebsbedingungen aktiviert werden, sind damit unzulässig“, ergänzt Krause. Weil das Urteil aus Luxemburg ausstand, hatten Gerichte aller Instanzen massenhaft Diesel-Verfahren auf Eis gelegt.

1900 Fälle von Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden sind aktuell beim BGH anhängig. Der „Dieselsenat“ des BGH hat für den 8. Mai bereits eine Verhandlung terminiert.

„Wir halten die im Rahmen von Dieselkundenklagen geltend gemachten Ansprüche gegen unser Unternehmen nach wie vor für unbegründet“, erklärte ein Sprecher von Mercedes-Benz auf Anfrage.

Da das Urteil auf unzulässige Abschalteinrichtungen allgemein bezogen ist, könnte es auch auf andere Funktionalitäten in der Abgastechnik von Diesel-Autos übertragbar sein. Verbraucheranwälte erwarten eine neue Klagewelle, Mercedes gibt sich jedoch gelassen. Das Verfahren wird nun an das Landgericht zurückverwiesen.

Im Kern geht es nun darum, den möglichen Schaden für den Kunden zu beziffern.

Offen ist zum Beispiel, wie viel Geld betroffenen Autokäufern zusteht.

Da sich der EuGH-Spruch auf alle Autohersteller bezieht, könnte es auch auf andere Funktionalitäten in der Abgastechnik von Diesel-Autos übertragbar sein.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss sich nun ebenfalls wohl noch einmal mit dem Thema auseinandersetzen.

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