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easyJet und Ryanair trotzen Strafe: Aktien steigen
Spanische Regierung verhängt 150 Millionen Euro Strafe gegen Billig-Airlines wegen unzulässiger Handgepäckgebühren.
Die spanische Regierung hat vier sogenannte Billig-Airlines wegen unzulässiger Zusatzkosten für Handgepäck und anderer Praktiken mit Geldstrafen von insgesamt gut 150 Millionen Euro belegt. Betroffen sind die Fluggesellschaften Ryanair, easyJet, Vueling und Volotea, wie der staatliche Fernsehsender RTVE und andere Medien am Freitag unter Berufung auf das Ministerium für Soziale Rechte und Verbraucherschutz in Madrid berichteten.
Die linke Regierung bestätigte diese Informationen, wollte jedoch zunächst keine weiteren Details nennen. Medien und der spanische Verbraucherschutzverein Facua, der das Ministerium im vergangenen Sommer zu den Sanktionsverfahren veranlasste, bezeichneten die Strafe als „historisch“. Facua-Generalsekretär Rubén Sánchez erklärte: „Genau dafür setzen wir uns ein, um Betrug und illegalen Praktiken ein Ende zu setzen.“
Der Direktor für Rechts- und Wirtschaftsfragen beim Europäischen Verbraucherverband (BEUC), Agustín Reyna, lobte die Entscheidung der spanischen Behörden als ein „starkes und willkommenes Signal“. Er forderte EU-weite Standards für Handgepäckregelungen, um die Vorgaben der Fluggesellschaften für Verbraucher zu harmonisieren und Flugreisende zu entlasten.
Der spanische Verband ALA, der mehr als 60 im EU-Land tätige Airlines vertritt, kritisierte die Entscheidung scharf. In einer Mitteilung hieß es, dass ein Verbot der Handgepäckgebühren den Verbrauchern schaden werde, insbesondere den 50 Millionen Passagieren, die kein Handgepäck in der Kabine mitführen. ALA argumentierte, dass den Passagieren die Möglichkeit genommen werde, nur für das zu zahlen, was sie tatsächlich benötigen.
Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem mehrere Low-Cost-Airlines ihre Handgepäckregeln verschärft hatten. Das Ministerium argumentierte, dass diese Praxis gegen spanisches Recht verstoße, da traditionell im Ticketpreis enthaltene Leistungen nun gesondert in Rechnung gestellt würden. Zudem wiesen Airlines in der Werbung oft nur auf den Preis vor Zahlung zusätzlicher Kosten hin, was ihnen eine bessere Positionierung in Suchmaschinen verschaffe.
Die Untersuchungen betrafen auch andere umstrittene Praktiken wie Aufpreise für Sitzplatzreservierungen, insbesondere für Begleiter von Minderjährigen oder hilfsbedürftigen Personen. Gegen die Entscheidung des Ministeriums können die Airlines Einspruch erheben. RTVE berichtete, dass der Airline-Verband ALA gerichtliche Schritte nicht ausschließe.
An den Börsen reagierten die Aktien der betroffenen Airlines unterschiedlich. EasyJet-Aktien gewannen in London zeitweise 0,24 Prozent auf 4,62 Pfund, während Ryanair-Papiere an der EURONEXT in Dublin um 0,87 Prozent auf 17,45 Euro stiegen.