Der angeschlagene Batteriehersteller Varta erhält grünes Licht für seine Sanierung. Das Landgericht Stuttgart hat sämtliche Beschwerden gegen den Restrukturierungsplan verworfen und keine erneute Anfechtung zugelassen, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Damit ist der Weg für eine umfassende Neuordnung frei – zulasten der freien Aktionäre, die ihr gesamtes Investment verlieren.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) reagierte mit scharfer Kritik auf die Gerichtsentscheidung. SdK-Anwalt Markus Kienle bezeichnete das Urteil als „enttäuschend“ und bemängelte die „wirkungslosen Rechtsmittel“ im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG. Die Anlegergemeinschaft kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, nachdem eine erste Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geblieben war.
Der Sanierungsplan sieht eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor, womit die bisherigen Aktionäre faktisch enteignet werden. Anschließend soll Varta von der Börse genommen werden, während Banken und Gläubiger auf Forderungen in Höhe von 255 Millionen Euro verzichten, jedoch künftig wirtschaftlich am Unternehmen beteiligt bleiben.
Besonders umstritten ist, dass die Kapitalherabsetzung es Varta ermöglicht, neue Aktien ausschließlich an den bisherigen Mehrheitseigner Michael Tojner sowie den Sportwagenhersteller Porsche zu verkaufen. Beide investieren jeweils 30 Millionen Euro in das sanierte Unternehmen. Ein vergleichbares Modell wurde bereits bei der Restrukturierung des Autozulieferers Leoni angewendet, wo freie Aktionäre ebenfalls leer ausgingen.
Die SdK kritisiert, dass das StaRUG Krisenunternehmen erlaubt, Kapital zwischenzeitlich auf null zu setzen, bevor es im Rahmen neuer Investoren wieder erhöht wird – eine Praxis, die laut Kritikern Kleinanleger benachteiligt und große Investoren bevorzugt.
Mit der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart ist der Sanierungsplan nun rechtskräftig. Dennoch bereitet die Anlegergemeinschaft weitere rechtliche Schritte vor, um den vollständigen Verlust ihrer Anteile anzufechten.