Datenschutz-Skandal: Schufa steht unter Beschuss wegen Verstoß gegen EU-Regeln

Datenschutzalarm: Schufa hält bei kostenloser Selbstauskunft Daten zurück – Unternehmen kontert Kritik.

19.2.2024, 11:00
Eulerpool News 19. Feb. 2024, 11:00

Das renommierte Kreditinformationsunternehmen Schufa steht mal wieder in der Kritik. Diesmal erhebt die Datenschutzorganisation Noyb schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen und hat rechtliche Schritte eingeleitet. Es geht um die kostenlose Selbstauskunft nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die die Schufa Verbrauchern zur Verfügung stellen muss. Die Datenschützer bemängeln, dass bei dieser Datenkopie wichtige Informationen vorenthalten werden und stattdessen für eine vollständige Auskunft knapp 30 Euro verlangt werden.

Die Schufa weist diese Anschuldigungen entschieden zurück. Sie betont, dass sie in der kostenlosen Selbstauskunft nicht nur die gesetzlich geforderten Informationen zur Verfügung stellt, sondern sogar darüber hinausgeht. Auch die individuell berechneten Scorewerte in der kostenpflichtigen "Bonitätsauskunft" dienen laut Schufa der Transparenz und werden für die jeweiligen Anfrager kurzfristig berechnet und nicht gespeichert.

Die Datenschutzaktivisten von Noyb kritisieren jedoch nicht nur die fehlenden Informationen in der kostenlosen Selbstauskunft, sondern auch die längere Bearbeitungszeit im Vergleich zur kostenpflichtigen "Bonitätsauskunft". Laut Testbestellungen wurde die kostenpflichtige Auskunft nach fünf Tagen, während die kostenlose Auskunft erst eine Woche später im Briefkasten landete. Auch sei die kostenlose Variante in Suchmaschinen wie Google schwer zu finden, während die Schufa offensiv für ihr zahlungspflichtiges Produkt wirbt und damit Wohnungssuchende beeinflusst.

Doch nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher sind von diesen Geschäftspraktiken betroffen. Laut Noyb sind vor allem Wohnungssuchende die Leidtragenden. Die Schufa beteuert jedoch, dass die Bearbeitungszeit im Durchschnitt zwischen vier und sieben Tagen liege und somit im Rahmen der gesetzlichen Frist von einem Monat liege.

Die Hintermänner der Beschwerde gegen die Schufa sind keine Geringeren als der renommierte Datenschützer Max Schrems und sein Verein Noyb. Sie werfen dem Kreditinformationsunternehmen vor, sich nicht an die Regeln der DSGVO zu halten und die kostenlose Selbstauskunft für Verbraucherinnen und Verbraucher schwer zugänglich zu machen.

Die Schufa hingegen behauptet, dass sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits mehr Informationen zur Verfügung stellt, als gesetzlich gefordert. Es bleibt abzuwarten, wie der Hessische Datenschutzbeauftragte als zuständige Aufsichtsbehörde in dieser Angelegenheit entscheiden wird.

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