Volkswagen hat im Rahmen seines Tarifabschlusses mit der IG Metall eine Notfallklausel eingeführt, die bei einer Verschärfung der Unternehmenskrise eine temporäre Reduzierung der Arbeitszeit auf 28 Stunden pro Woche erlaubt – bei nur teilweisem Lohnausgleich. Laut Konzernkreisen, die der Nachrichtenagentur dpa den Vertrag bestätigten, ist diese Maßnahme jedoch ausschließlich für extreme Situationen vorgesehen.
Die Regelung sieht vor, dass für die ersten zwei Stunden der Arbeitszeitverkürzung ein voller Lohnausgleich gewährt wird. Ab der dritten Stunde erfolgt eine anteilige Kürzung des Lohns, maximal drei der sechs Stunden bleiben unbezahlt. Zuvor müssen jedoch alle anderen Maßnahmen wie Überstundenabbau und Kurzarbeit ausgeschöpft werden. Eine pauschale Absenkung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden wäre nur bei vorübergehenden Beschäftigungsproblemen möglich.
Die Notfallklausel erinnert an die Viertagewoche, die Volkswagen Anfang der 1990er Jahre einführte, um in einer ähnlichen Krisensituation massiven Stellenabbau zu verhindern. Damals wurde die Arbeitszeit flächendeckend verkürzt, eine Maßnahme, die mehr als ein Jahrzehnt Bestand hatte.
Der Tarifvertrag ist Teil eines umfassenden Sanierungsprogramms, das Volkswagen und die IG Metall kurz vor Weihnachten vereinbart hatten. Ziel ist der Abbau von 35.000 Stellen in Deutschland bis 2030, ohne betriebsbedingte Kündigungen. Im Gegenzug wurde die zuvor gekündigte Beschäftigungssicherung wieder aktiviert und bis 2030 verlängert. Volkswagen beschäftigt in seinen Werken in Niedersachsen, Hessen und Sachsen rund 130.000 Mitarbeiter.
Die Maßnahme verdeutlicht den Druck auf den Wolfsburger Autobauer, angesichts von Absatzrückgängen, Preiskämpfen und einer schwierigen Transformation hin zur Elektromobilität auch auf unkonventionelle Maßnahmen zurückzugreifen.