Gymshark verklagt Influencer wegen Vertragsbruch

13.1.2025, 13:12

Gymshark verklagt Ex-Influencer Massiah wegen Vertragsbruchs, da dieser nach Vertragsende für einen Konkurrenten warb.

Eulerpool News 13. Jan. 2025, 13:12

Der britische Sportbekleidungshersteller Gymshark hat rechtliche Schritte gegen den 22-jährigen Powerlifter und Fitness-Influencer Nathaniel Massiah eingeleitet. Das Unternehmen fordert vor dem Londoner High Court eine einstweilige Verfügung, um Massiah daran zu hindern, für Wettbewerber zu werben. Laut Gerichtsdokumenten, die der Financial Times vorliegen, wirft Gymshark Massiah vor, gegen mehrere Vertragsklauseln verstoßen zu haben.

Massiah war seit seinem 17. Lebensjahr Markenbotschafter für Gymshark und bewarb das Unternehmen bis November 2024, als sein sechsmonatiger Vertrag auslief. Kurz darauf begann er im Dezember, den Konkurrenten YoungLA zu promoten. Gymshark sieht darin einen Verstoß gegen eine vertraglich vereinbarte Klausel, die eine Werbung für Konkurrenzmarken ohne schriftliche Zustimmung für drei Monate nach Vertragsende untersagt.

Obwohl Gymshark Massiah schriftlich aufforderte, die Zusammenarbeit mit YoungLA zu beenden und entsprechende Social-Media-Posts zu löschen, blieb eine Antwort aus, wie die Anwälte des Unternehmens erklärten. Massiahs Anwälte hingegen kritisierten das Vorgehen als „taktisch aggressiv“ und betonten die ungleiche Verhandlungsposition zwischen dem einflussreichen Unternehmen und jungen Influencern mit begrenzten finanziellen Mitteln.

Massiah sei einer von vielen Gymshark-Influencern, deren Verträge „nicht das Ergebnis gleichberechtigter Verhandlungen“ seien, argumentierten seine Anwälte. Zudem könne das Vorgehen des Unternehmens junge Athleten daran hindern, nach Vertragsende eine neue Einnahmequelle zu finden. Massiahs Hauptverdienst stammte aus seiner Zusammenarbeit mit Gymshark.

Gymshark, das 2012 in einer Garage von Ben Francis gegründet wurde, hat sich zu einer globalen Marke mit einem Jahresumsatz von über 500 Millionen Pfund entwickelt. Das Unternehmen verteidigte sein Vorgehen gegenüber der FT: „Die Vertragsbedingungen waren von Anfang an klar. Der Vertragsbruch durch Herrn Massiah ließ uns keine andere Wahl, als unsere Rechte durchzusetzen.“

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