Disney verweist auf Geschäftsbedingungen von Disney+ im Rechtsstreit um Todesfall nach allergischem Schock

Disney versucht, eine Klage wegen eines tödlichen allergischen Schocks nach einem Restaurantbesuch in einem Freizeitpark abzuweisen, indem es auf die Geschäftsbedingungen seines Streamingdienstes Disney+ verweist, die eine Schiedsklausel enthalten.

16.8.2024, 11:49
Eulerpool News 16. Aug. 2024, 11:49

Der Unterhaltungskonzern Disney sieht sich derzeit mit einer Klage konfrontiert, die sich um den Tod einer Frau nach einem allergischen Schock in einem seiner Freizeitparks dreht. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2023, als die 42-jährige Ärztin nach dem Verzehr von Speisen in einem Restaurant auf dem Gelände eine schwere allergische Reaktion erlitt und später im Krankenhaus verstarb. Die Familie gibt an, dass das Essen mit Milchprodukten und Nüssen kontaminiert gewesen sei, auf die die Frau stark allergisch reagierte.

Der hinterbliebene Ehemann verklagte Disney wegen des Todes seiner Frau, doch der Konzern versucht nun, die Klage abzuweisen. Disney beruft sich dabei auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen seines Streamingdienstes Disney+. Laut Disney hat der Witwer im Jahr 2019 ein Probeabo für Disney+ abgeschlossen und dabei den Bedingungen zugestimmt, die eine verbindliche Schiedsklausel beinhalten. Diese Klausel besagt, dass alle Streitigkeiten mit Disney nur im Rahmen eines Schiedsverfahrens und nicht vor Gericht beigelegt werden dürfen.

Disney argumentiert weiter, dass der Witwer nicht nur beim Abschluss des Disney+ Abos, sondern auch beim Kauf der Tickets für den Freizeitpark diesen Bedingungen zugestimmt habe. Der Konzern betont, dass die Schiedsklausel alle Streitigkeiten abdeckt, auch solche, die nichts mit dem Streamingdienst zu tun haben.

Der Anwalt des Klägers hält Disneys Verteidigung für "absurd" und argumentiert, dass es unzumutbar sei, anzunehmen, dass Millionen von Disney+ Abonnenten auf ihr Recht verzichten, den Konzern bei jeglichen Streitigkeiten zu verklagen. Der Anwalt bezeichnete Disneys Argumentation als "unvernünftig und unfair".

Disney äußerte sein Bedauern über den Todesfall, verteidigt sich jedoch weiterhin gegen die Klage. Der Konzern betonte, dass das betreffende Restaurant nicht direkt von Disney betrieben werde und dass der Bezug auf die Geschäftsbedingungen lediglich ein rechtliches Mittel sei, um sich gegen die Klage zu schützen.

Die nächste Anhörung in dem Fall ist für den 2. Oktober vor einem Gericht in Orlando angesetzt.

Die besten Investoren analysieren mit Eulerpool
fair value · 20 million securities worldwide · 50 year history · 10 year estimates · leading business news

Für 2 € sichern

Favoriten unserer Leser