Cross-Default-Klausel Definition

Das Eulerpool Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Cross-Default-Klausel für Deutschland.

Cross-Default-Klausel Definition

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Cross-Default-Klausel

Kurzbeschreibung: Die "Cross-Default-Klausel" ist eine Bestimmung in Kredit- oder Anleiheverträgen, die besagt, dass ein Zahlungsausfall des Schuldners bei anderen Gläubigern automatisch als Ereignis eines Zahlungsausfalls bei dem aktuellen Kreditgeber gilt.

Diese Klausel dient dazu, die Kreditgeber vor möglichen Verlusten zu schützen und das Kreditrisiko zu minimieren. Im Detail: Die Cross-Default-Klausel ist eine wichtige Schutzmaßnahme für Kreditgeber in den Kapitalmärkten. Sie tritt in Kraft, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Gläubigern nicht nachkommt oder in Verzug gerät. Durch diese Klausel wird der Kreditgeber berechtigt, den Kreditvertrag zu kündigen oder zusätzliche Sicherheiten zu verlangen. Die Cross-Default-Klausel ist insbesondere in Situationen von großer Bedeutung, in denen der Schuldner zahlungsunfähig ist oder finanzielle Schwierigkeiten hat. Sie ermöglicht es den Kreditgebern, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Interessen zu schützen und Verluste zu minimieren. Die Klausel kann auch Auswirkungen auf andere Gläubiger haben und möglicherweise eine Kettenreaktion von Zahlungsausfällen auslösen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen und das Risiko für den Kreditgeber erhöhen. Daher ist es für Kreditgeber von großer Bedeutung, die Cross-Default-Klausel und ihre Auswirkungen sorgfältig zu prüfen, bevor sie in einen Vertrag eintreten. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Kreditgeber strenge Kriterien für die Vergabe von Krediten festlegen und die Bonität ihrer Schuldner regelmäßig überwachen. Die Berücksichtigung der Cross-Default-Klausel kann dazu beitragen, mögliche Verluste zu begrenzen und die Stabilität der Kapitalmärkte zu gewährleisten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Cross-Default-Klausel eine wichtige Maßnahme zur Minimierung des Kreditrisikos ist. Sie schützt die Interessen der Kreditgeber in den Kapitalmärkten und trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei.
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