Prokura

Definition und Erklärung

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TL;DR – Kurzdefinition

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Prokura: Prokura ist ein Begriff aus dem deutschen Handelsrecht und bezeichnet eine erweiterte Vollmacht, die eine Person berechtigt, im Namen eines Handelsgeschäfts rechtliche Verbindlichkeiten einzugehen und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dieses Recht wird einem angestellten Geschäftsführer oder einem Prokuristen gewährt. Der Begriff "Prokura" leitet sich vom lateinischen Ausdruck "pro cura" ab, was so viel bedeutet wie "für die Sorge" oder "für das Amt". Die Prokura ist ein wichtiges Instrument, um die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens sicherzustellen. Sie ermöglicht es einer Person, das Unternehmen in rechtlichen Angelegenheiten gegenüber Dritten zu vertreten und Verträge im Namen des Unternehmens abzuschließen. Dies umfasst unter anderem den Abschluss von Kreditverträgen, den Verkauf von Vermögenswerten, den Abschluss von Mietverträgen und den Erwerb neuer Geschäftspartner. Ein Prokurist oder ein angestellter Geschäftsführer mit Prokura kann somit eigenständig alle Geschäfte tätigen, die für den Betrieb eines Handelsgeschäfts üblich und notwendig sind. Diese umfangreiche Vollmacht umfasst jedoch nicht die Befugnis zur Änderung des Gesellschaftsvertrags oder zur Veräußerung des gesamten Unternehmens. Die Erteilung der Prokura erfolgt durch einen entsprechenden Eintrag in das Handelsregister und wird öffentlich bekannt gegeben. In der Regel wird eine Prokura durch den Gesellschafter oder die Geschäftsführung eines Unternehmens erteilt. Dabei können bestimmte Beschränkungen oder Auflagen festgelegt werden, um die Vollmacht des Prokuristen einzuschränken. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prokura eine persönliche Vollmacht ist, die nicht übertragbar ist. Sie erlischt automatisch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Tod des Prokuristen. Eine weitere Möglichkeit, die Prokura zu beenden, besteht darin, sie durch einen entsprechenden Eintrag im Handelsregister zu löschen. Insgesamt ist die Prokura ein wichtiger Bestandteil des deutschen Handelsrechts, der es ermöglicht, dass Unternehmen effizient und flexibel handeln können. Sie ist ein Instrument, das die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sicherstellt und ihnen ermöglicht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Geschäfte abzuschließen.

Ausführliche Definition

Prokura ist ein Begriff aus dem deutschen Handelsrecht und bezeichnet eine erweiterte Vollmacht, die eine Person berechtigt, im Namen eines Handelsgeschäfts rechtliche Verbindlichkeiten einzugehen und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dieses Recht wird einem angestellten Geschäftsführer oder einem Prokuristen gewährt. Der Begriff "Prokura" leitet sich vom lateinischen Ausdruck "pro cura" ab, was so viel bedeutet wie "für die Sorge" oder "für das Amt". Die Prokura ist ein wichtiges Instrument, um die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens sicherzustellen. Sie ermöglicht es einer Person, das Unternehmen in rechtlichen Angelegenheiten gegenüber Dritten zu vertreten und Verträge im Namen des Unternehmens abzuschließen. Dies umfasst unter anderem den Abschluss von Kreditverträgen, den Verkauf von Vermögenswerten, den Abschluss von Mietverträgen und den Erwerb neuer Geschäftspartner. Ein Prokurist oder ein angestellter Geschäftsführer mit Prokura kann somit eigenständig alle Geschäfte tätigen, die für den Betrieb eines Handelsgeschäfts üblich und notwendig sind. Diese umfangreiche Vollmacht umfasst jedoch nicht die Befugnis zur Änderung des Gesellschaftsvertrags oder zur Veräußerung des gesamten Unternehmens. Die Erteilung der Prokura erfolgt durch einen entsprechenden Eintrag in das Handelsregister und wird öffentlich bekannt gegeben. In der Regel wird eine Prokura durch den Gesellschafter oder die Geschäftsführung eines Unternehmens erteilt. Dabei können bestimmte Beschränkungen oder Auflagen festgelegt werden, um die Vollmacht des Prokuristen einzuschränken. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prokura eine persönliche Vollmacht ist, die nicht übertragbar ist. Sie erlischt automatisch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Tod des Prokuristen. Eine weitere Möglichkeit, die Prokura zu beenden, besteht darin, sie durch einen entsprechenden Eintrag im Handelsregister zu löschen. Insgesamt ist die Prokura ein wichtiger Bestandteil des deutschen Handelsrechts, der es ermöglicht, dass Unternehmen effizient und flexibel handeln können. Sie ist ein Instrument, das die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sicherstellt und ihnen ermöglicht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Geschäfte abzuschließen.

Häufig gestellte Fragen zu Prokura

Was bedeutet Prokura?

Prokura ist ein Begriff aus dem deutschen Handelsrecht und bezeichnet eine erweiterte Vollmacht, die eine Person berechtigt, im Namen eines Handelsgeschäfts rechtliche Verbindlichkeiten einzugehen und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dieses Recht wird einem angestellten Geschäftsführer oder einem Prokuristen gewährt.

Wie wird Prokura beim Investieren verwendet?

„Prokura“ hilft dabei, Informationen einzuordnen und Entscheidungen an der Börse besser zu verstehen. Wichtig ist immer der Kontext (Branche, Marktphase, Vergleichswerte).

Woran erkenne ich Prokura in der Praxis?

Achte darauf, wo der Begriff in Unternehmensberichten, Kennzahlen oder Nachrichten auftaucht. In der Regel wird „Prokura“ genutzt, um Entwicklungen zu beschreiben oder Größen vergleichbar zu machen.

Welche typischen Fehler gibt es bei Prokura?

Häufige Fehler sind: falscher Vergleich (Äpfel mit Birnen), isolierte Betrachtung ohne Kontext und das Überinterpretieren einzelner Werte. Nutze „Prokura“ zusammen mit weiteren Kennzahlen/Infos.

Welche Begriffe sind eng verwandt mit Prokura?

Ähnliche Begriffe findest du weiter unten unter „Leserfavoriten“ bzw. verwandten Einträgen. Diese helfen, „Prokura“ besser abzugrenzen und im Gesamtbild zu verstehen.

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